Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sämtliche Verträge über die Erbringung von Leistungen, die Sie mit der Gleisglück UG (haftungsbeschränkt) abschließen, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragspartner

Der Vertrag über die Erbringung von Leistungen kommt zustande mit der

Gleisglück UG (haftungsbeschränkt)
Untere Eichstädtstraße 33
04299 Leipzig

Telefon: +49 175 1927210
E-Mail: info@gleisglück.de

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Die auf unserer Website oder einem Prospekt dargestellten Informationen sowie Fahrtausschreibungen stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern sind lediglich als Einladung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Um sich für eine Veranstaltung anzumelden, tragen Sie die online im Bestellformular abgefragten Daten wie zum Beispiel Ihren Namen, Ihre Adresse und E-Mailadresse ein. Durch Betätigung des Buttons „Kauf abschließen“ schließen Sie den Bestellvorgang ab und geben uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Soweit Sie in der Bestellung weitere Teilnehmer aufführen, gilt die Anmeldung auch für diese Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen aus der Bestellung einstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Über den Zugang Ihrer Bestellung erhalten Sie unverzüglich eine Buchungsbestätigung per E-Mail. 
Der Vertrag mit uns kommt zustande, sobald Ihnen diese Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Post oder E-Mail) zugeht.
2.2. Alternativ können Sie uns auch per Email oder telefonisch über Ihr Interesse an einer bestimmten Veranstaltung informieren und uns mit dem Vertragsabschluss beauftragen. Dieser kommt ebenfalls durch Rückbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zustande.
2.3. Soweit Sie eine Rechnung mit abweichendem Inhalt erhalten, ist dies als Ablehnung Ihres Angebots zu verstehen. Zugleich unterbreiten wir Ihnen damit ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem geänderten Inhalt. An dieses Angebot sind wir zehn Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme telefonisch, per Post oder E-Mail erklären.

3. Bezahlung und Folgen eines verspäteten Zahlungseingangs

3.1. Mit Abschluss des Vertrages erhalten Sie von uns die Aufforderung zur Bezahlung des vereinbarten Preises mit einem entsprechenden Fälligkeitstermin.

3.2. Die Veranstaltungs- bzw. Fahrtunterlagen erhalten Sie zeitnah nach Zahlung des gesamten Reisepreises per Post oder E-Mail.

3.3. Verspäteter Zahlungseingang berechtigt uns, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung gemäß Ziffer 6 dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen, vorausgesetzt, dass wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vom Vertrag umfassten Leistungen bereit und in der Lage sind, wir unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllen und Ihnen kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Sie können uns nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den Entschädigungspauschalen ausgewiesen.

4. Vertragsänderung und Preiserhöhung

4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in unserer Auftragsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, insbesondere bei der Auswahl der im Programm angegebenen Eisenbahnfahrzeuge, Streckenführung oder sonstiger Leistungen, sind gestattet, soweit die Änderung unerheblich ist, aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt (z.B. erhöhte Waldbrandwarnstufe), Bauarbeiten durch den Netzbetreiber oder durch den kurzfristigen Ausfall eines bestimmten Fahrzeugs bedingt ist, und wir Sie hierüber klar und verständlich und vor Fahrtbeginn unterrichten.

4.3. Wir sind berechtigt, den Preis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich die Preiserhöhung unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Preiserhöhung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger ergibt oder eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Leistungen (wie Touristenabgaben, Eintrittskarten, Restaurantleistungen) vorliegt.

4.4. Wir können Ihnen in unserem Angebot zur Preiserhöhung bzw. Vertragsänderung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten. Wenn Sie sich nicht innerhalb der Ihnen im Angebot gesetzten Frist äußern, gilt unser Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung gemäß § 651g Absatz 2 Satz 3 BGB als angenommen, soweit wir Sie vorher ordentlich (nach Maßgabe von Artikel 250 § 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB) unterrichtet haben.

4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1. Sie können jederzeit vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich auf einen dauerhaften Datenträger (z.B. per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Fahrt nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen; dies gilt nicht, wenn wir den Rücktritt oder den Nichtantritt der Fahrt zu vertreten haben.

5.2. Bei der Berechnung der nachstehenden Entschädigungspauschalen werden der Zeitraum zwischen Ihrer Rücktrittserklärung und dem Fahrtbeginn berücksichtigt. Die Entschädigungspauschale beträgt pro Teilnehmer:

    • bis zum 30. Tag vor Fahrtbeginn: 25% des Reisepreises
    • vom 29. bis 8. Tag vor Fahrtbeginn: 50% des Reisepreises
    • vom 7. bis 1.Tag vor Fahrtbeginn: 75% des Reisepreises
    • anderenfalls: 100% des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Fahrtbeginns).

5.3. Sie können sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies bis einen Tag vor Fahrtbeginn mitteilen. Der Ersatzteilnehmer tritt in die Rechte und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ein. Wir können jedoch dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Leistungen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, obwohl wir zur Leistungserbringung willens und in der Lage sind, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und etwaige Erstattungen an Sie weiterleiten. Dies gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter

7.1. Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass es die sofortige Aufhebung des Vertrags rechtfertigt. Kündigen wir den Vertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen.

7.2. In den folgenden Fällen können wir vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten:

I. bei Nichterreichen der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl: In diesem Fall werden wir Ihnen den Rücktritt umgehend erklären, spätestens jedoch 10 Tage vor Fahrtbeginn.

II. wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall werden wir Ihnen den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklären. Hierunter fallen auch von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland oder den Landesregierungen einzelner Bundesländer erlassene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, die eine Durchführung der Veranstaltung nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen zulassen.

7.3. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Den eingezahlten Betrag erhalten Sie unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Weitergehende Ansprüche der Kunden (z.B. Stornokosten für bereits gebuchte Hotels, Mietwagen, etc.) uns gegenüber sind ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden nicht schuldhaft von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist.

8.2.. Ansprüche, die nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften über die Beschränkung in Ziffer 9.1. hinausgehen, bleiben unberührt.

8.3.. Soweit auf Grund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ein Schadensersatzanspruch gegen den Leistungserbringer beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, gilt dies auch für unsere Haftung.

8.4. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, usw. haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

8.5. Wir haften nicht für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Epidemien, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Erdrutsche, Entgleisungen, unvorhersehbare technische Defekte, Diebstahl, usw.) oder durch persönliche Missgeschicke (z.B. Sturz bei Fotoveranstaltungen).

9. Rechte und Pflichten bei Reisemängeln

9.1. Im Falle eines Reisemangels können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, uns einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.

9.2.. Soweit Sie es schuldhaft unterlassen, einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und wir infolgedessen keine Abhilfe schaffen konnten, sind Sie nicht berechtigt, den Reisepreis gemäß § 651m BGB zu mindern oder Schadensersatz gemäß § 651n BGB zu verlangen.

9.3. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Verweigern wir die Abhilfe aus einem der vorstehenden Gründe und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der vereinbarten Leistungen, haben wir Ihnen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

9.4. Sie haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Veranstaltung durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.5. Ihre in dieser Ziffer 9 bezeichneten Ansprüche verjähren, beginnend mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte, in zwei Jahren.

10. Versicherungen

Sofern eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Fahrtausschreibung oder Bestätigung nicht ausdrücklich enthalten ist, ist eine solche nicht Bestandteil unserer Leistungen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.

11. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Die Bestelldaten werden Ihnen nach der Anmeldung zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. Ihre Fahrtunterlagen erhalten Sie nach Vertragsschluss wie oben unter Ziffer 3 beschrieben.

12. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Leipzig.

14. Information zur Online-Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen aus Online-Rechtsgeschäften hat die Europäische Kommission im Internet eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Über den folgenden Link erreichen Sie die OS-Plattform:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/mail/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen daran nicht teil.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Leipzig, 13.09.2024

GleisGlück UG (haftungsbeschränkt)
Untere Eichstädtstraße 33
04299 Leipzig