Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sämtliche Verträge über die Erbringung von Leistungen, die Sie mit der GleisGlück UG (haftungsbeschränkt) abschließen, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragspartner

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit der:

gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hier von bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GleisGlück. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Vertragssprache ist Deutsch. Der vollständige Vertragstext wird bei GleisGlück nicht gespeichert. Die auf unserer Website oder einem Prospekt dargestellten Informationen sowie Fahrtausschreibungen stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern sind lediglich als Einladung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Um sich für eine Veranstaltung anzumelden, tragen Sie die online im Bestellformular abgefragten Daten wie zum Beispiel Ihren Namen, Ihre Adresse und E-Mailadresse ein. Durch Betätigung des Buttons „Kauf abschließen“ schließen Sie den Bestellvorgang ab und geben uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Soweit Sie in der Bestellung weitere Teilnehmer aufführen, gilt die Anmeldung auch für diese Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen aus der Bestellung einstehen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Über den Zugang Ihrer Bestellung erhalten Sie unverzüglich eine Buchungsbestätigung per E-Mail. 
Der Vertrag mit uns kommt zustande, sobald Ihnen diese Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Post oder E-Mail) zugeht.
2.2. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail oder telefonisch über Ihr Interesse an einer bestimmten Veranstaltung informieren und uns so einen Vertragsabschluss beauftragen. Der Vertrag kommt dann ebenfalls durch Rückbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zustande.
2.3. Soweit Sie eine Rechnung mit abweichendem Inhalt erhalten, ist dies als Ablehnung Ihres Angebots zu verstehen. Zugleich unterbreiten wir Ihnen damit ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit dem geänderten Inhalt. An dieses Angebot sind wir zehn Tage gebunden. Der Vertrag dann kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme telefonisch, per Post oder E-Mail erklären.

3. Bezahlung und Folgen eines verspäteten Zahlungseingangs

3.1. Die in den Angeboten aufgeführten Preise stellen Brutto-Endpreise dar. Zahlungen
sind innerhalb von sieben Tage aber spätestens vor Fahrtantritt zu leisten. Mit Abschluss des
Vertrages erhalten Sie von uns die Aufforderung zur Bezahlung des vereinbarten Preises.

3.2. Die Veranstaltungs- bzw. Fahrtunterlagen erhalten Sie zeitnah nach Zahlung des gesamten Reisepreises per Post oder E-Mail.

4. Vertragsänderung und Preiserhöhung

4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in unserer Auftragsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen  schriftlichen Bestätigung durch GleisGlück.

4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, insbesondere bei der Auswahl der im Programm angegebenen Eisenbahnfahrzeuge, Streckenführung oder sonstiger Leistungen, sind gestattet, soweit die Änderung unerheblich ist, aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt (z.B. erhöhte Waldbrandwarnstufe), Bauarbeiten durch den Netzbetreiber oder durch den kurzfristigen Ausfall eines bestimmten Fahrzeugs bedingt ist, und wir Sie hierüber klar und verständlich und vor Fahrtbeginn unterrichten.

4.3. Wir weißen darauf hin, dass es sich bei den Fahrten um Erlebnisfahrten mit
historischer Eisenbahntechnik handelt, die teils über 100 Jahre alt ist. Es kann also
vorkommen, dass die aufgrund technischer Defekte Verspätungen zustande kommen
können. Das ist dann kein Vertragsverstoß, sondern teil des historischen Erlebnisses
und Abenteuers.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1. Sie können jederzeit vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich auf einen dauerhaften Datenträger (z.B. per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Fahrt nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen; dies gilt nicht, wenn wir den Rücktritt oder den Nichtantritt der Fahrt zu vertreten haben.

5.2. Bei der Berechnung der nachstehenden Entschädigungspauschalen werden der Zeitraum zwischen Ihrer Rücktrittserklärung und dem Fahrtbeginn berücksichtigt. Die Entschädigungspauschale beträgt pro Teilnehmer:

    • vor dem 180.Tag vor Fahrantritt: kostenfrei
    • vom 180. bis 30. Tag vor Fahrtbeginn: 25% des Reisepreises
    • vom 29. bis 8. Tag vor Fahrtbeginn: 50% des Reisepreises
    • vom 7. bis 1.Tag vor Fahrtbeginn: 75% des Reisepreises
    • anderenfalls: 100% des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Fahrtbeginns).

5.3. Sie können sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies bis einen Tag vor Fahrtbeginn mitteilen. Der Ersatzteilnehmer tritt in die Rechte und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ein. Wir können jedoch dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

6. Gewährleistung und Garantie

Gleisglück gibt selber keine Garantie. Garantien von Drittanbieter bleiben von dieser
Erklärung unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und
Gewährleistungsvorschriften sofern anwendbar.

7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter

7.1. In den folgenden Fällen können wir vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten:

I. bei Nichterreichen der im Vertrag festgelegten Mindestteilnehmerzahl: In diesem Fall werden wir Ihnen den Rücktritt umgehend erklären, spätestens jedoch 10 Tage vor Fahrtbeginn.

II. wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall werden wir Ihnen den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklären. Hierunter fallen auch von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland oder den Landesregierungen einzelner Bundesländer erlassene Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, die eine Durchführung der Veranstaltung nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen zulassen.

7.3. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Den eingezahlten Betrag erhalten Sie unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Weitergehende Ansprüche der Kunden (z.B. Stornokosten für bereits gebuchte Hotels, Mietwagen, etc.) uns gegenüber sind ausgeschlossen.

8. Haftung

Gleisglück haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie für jede Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden,
welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versand oder
durch Computerviren verursacht worden sind. Gleisglück trifft durch geeignete Anti Virus-
Software hiergegen Vorkehrungen.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von
Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht von Gleisglück auf 5.000,00 Euro begrenzt,
wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

9. Versicherungen

Sofern eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Fahrtausschreibung oder Bestätigung nicht ausdrücklich enthalten ist, ist eine solche nicht Bestandteil unserer Leistungen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.

10. Gutscheine

Unserer Gutscheine gelten – sofern nichts anderes vermerkt wurde – analog der
gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem
der Gutschein erworben wurde.
Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

11. Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers
gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Sofern Sie kein Verbraucher sind, gilt Leipzig als Gerichtsstand für alle
Rechtsstreitigkeiten.

12. Information zur Online-Streitbeilegung

Verbraucherstreitbeilegung / § 36 VSBG
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Leipzig, 18.05.2026

GleisGlück UG (haftungsbeschränkt)
Untere Eichstädtstraße 33
04299 Leipzig